In der Rhein-Main-Presse wurde über ein Urteil des Landgerichts Frankfurt beichtet, wo einem 12-Jährigen Prozesskostenhilfe gewährt wurde, um einen Prozess gegen seinen Vater führen zu können.
Der Vater -- ein streng gläubiger Moslem -- hatte eigenmächtig und ohne das Wissen der sorgeberechtigten Mutter, eine Beschneidung an seinem Sohn vornehmen lassen.
Das Gericht eine Verletzung der Persönlichkeitsrechtes des Jungen. Begründet wurde der Anspruch auf Schmerzensgeld damit, dass es sich um eine religiös motivierte Beschneidung gehandelt habe.