Hallo Manni,
schön auch mal wieder was von dir zu lesen.
Das Thema hab ich heute auch in der Zeitung gesehen -- da scheinen wohl die Zeitungen voneinander "abzuschreiben". Du hast das nur leider etwas "verkürzt" dargestellt.
Das Kölner Oberlandesgericht hat die Berufung der Lehrerin zurück gewiesen. Diese sah sich durch die Bewertung ihrer Arbeit in dem Internet Portal verunglimpft und hatte die Veröffentlichung der Daten per einstweiliger Verfügung verbieten lassen wollen. Das Gericht urteilte, dass Zitat: „Die Beurteilung kann laut OLG stattdessen der 'Orientierung von Schülern und Eltern dienen und zu einer wünschenswerten Kommunikation führen'“. Das Gericht betonte auch, dass die Beurteilungen nicht für jedermann zugänglich seien.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bezeichnete das beklagte Internetportal als Zitat: „menschlich und pädagogisch ungeeigneten Ort für eine Lehrer Bewertung.“
So ich denke mal, dass der Gesamtkomplex nun etwas deutlicher wird.
Andreas