Ihren
Krankenkassenaufenthalt? Ist doch recht üblich, dass man den nicht von der Versicherung bezahlt bekommt
Spaß beiseite, ich hoffe, deine Schwester ist gut genesen! Wie lange ist der Vorfall denn her? Nach einem Schadensfall können Versicherte außerordentlich kündigen, allerdings nur bis spätestens einen Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen.
Wenn das keine Option ist, kannst du nur hoffen, dass du sie noch rechtzeitig erreichst. Sprich sie einfach darauf an, niemand ist ja gerne bereit, Geld für versprochene Leistungen zu bezahlen, die nie in Anspruch genommen werden können. Wenn sie sich selbst nur ungern mit derlei Bürokram beschäftigt, geh doch mit ihr zur Beratung: wefox.ch/krankenkasse