Für den 27. Februar wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet:
Karlsruhe (dpa)
Das Bundesverfassungsgericht wird sein mit Spannung erwartetes Urteil über die Zulässigkeit von Online Durchsuchungen am 27. Februar verkünden. In dem Verfahren in Karlsruhe geht es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das als bisher einziges Gesetz das heimliche Ausspähen privater Computer erlaubt.
Da kann man mal gespannt sein.