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Koblenz (dpa)Eine geschiedene Mutter, die mit Ihren Kindern in ein anderes EU-Land umzieht, begeht gegenüber dem Vater keine Kindesentführung. Das geht aus einem Beschluß des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Dies gelte auch dann, wenn die Eltern sich das Sorgerecht teilen. Voraussetzung sei aber, dass allein die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder habe. Beschluss vom 09.08.2007 -- 9 UF 450 / 07