Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat seine Empfehlung für die ab 2009 gültigen Rundfunkgebühren offiziell vorgelegt.
Demnach soll die Rundfunkgebühr von derzeit 17,03 EUR pro Monat um 95 Cent auf 17,98 EUR angehoben werden. Die Entscheidung darüber treffen die Bundesländer. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht den Ländern bereits enge Grenzen für eine Abweichung von den KEF-Vorschlägen gemacht. Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder sprach von einem Betrag, der keine größeren Streitigkeiten hervor rufen werde.
Der neue Betrag teilt sich auf in: 5,76 EUR für den Hörfunk und 12,22 EUR für Fernsehen.