Es geht um die Frage, ob beispielsweise auch Wissenschaftler, z.B. der Max-Planck-Gesellschaft, angehende Doktoranden zur Promotion führen dürfen?
An der Johannes-Gutenberg-Universität soll daher bald ein Modellprojekt gestartet werden. Bislang ist es das ureigene Recht der Universitäten „Doktortitel“ zu vergeben. Die neue Zusammenarbeit soll mittels eines Graduierten-Centers erfolgen. „Hochschulrechtlich“ wird das Promotionsrecht bei der Universität verbleiben. Aber die Universität und die Max-Planck-Gesellschaft wollen „auf Augenhöhe“ zusammen arbeiten.
Wer sich zu diesem Themenplex weiter informieren will, findet hier
weitere Information zum Thema.