Die Rhein-Main-Presse berichtete in der heutigen Ausgabe über eine „lustige Begebenheit“ aus Italien. Vor allem in Süditalien gibt es wohl einen Volks- bzw. Aberglauben, dass sich „Unglück“ verbannen lasse, wenn Man(n) sich in den Schritt greift.
Der Oberste Kassationshof in Rom, ist allerdings der Ansicht, dass der Griff ins Gemächt gegen die Regeln des öffentlichen Anstands verstoßen, da der Beklagte in aller Öffentlichkeit „auffällig die Genitalien berührte“. Auch die Tatsache -- die der Angeklagte angeführt hatte -- dass er dies ja über die Kleidung getan habe, erkannte das Gericht nicht als mildernden Umstand an. Der Angeklagte soll auch noch angeführt haben, er habe sich nur seine Arbeitskleidung zurecht rücken wollen.
Zur Urteilsbegründung wurde folgendes ausgeführt:
Das Betasten der eigenen Genitalien vor dritten Personen sein „ein Zeichen des Mangels an Sitte und Erziehung“. Es verstoße gegen den „Komplex von ethischen und sozialen Verhaltensregeln, der jeden dazu verpflichtet, von Verhaltensweisen abzusehen, die den kollektiven Anstandssinn verletzten könnten“. Zuwiderhandlungen gegen dieses Gebot verursachen laut Urteilsbegründung Missbehagen, Abscheu und Missbilligung des Normalbürgers.
Die Rhein-Main-Presse berichtete weiter, dass italienische Zeitungen die Nachricht mit einem Bild des Oppositionsführers Silvio Berlusconi illustrierten, der die beanstandete Geste bei einer Parlamentsabstimmung gemacht hat, um das Unheil einer Niederlage abzuwenden. Und vor allem im Süden Italiens, gelte die vom Gericht beanstandete Geste, „als Zeichen ungebrochener Männlichkeit“
Das Gericht verurteilte den Norditaliener zu einer 200 EUR Geldstrafe. Darüber hinaus muss der Angeklagte noch 1.000 EUR an den italienischen Staat zahlen.