Autor Thema: Umzug in ein EU-Land ist keine Kindesentführung  (Gelesen 6845 mal)

Offline Andreas

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Umzug in ein EU-Land ist keine Kindesentführung
« am: 11. Dezember 2007 22:26 »
Die Rhein-Main-Presse berichtete heute über ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, was alle Geschiedenen mit Kindern interessieren könnte.

Zitat
Koblenz (dpa)
Eine geschiedene Mutter, die mit Ihren Kindern in ein anderes EU-Land umzieht, begeht gegenüber dem Vater keine Kindesentführung. Das geht aus einem Beschluß des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Dies gelte auch dann, wenn die Eltern sich das Sorgerecht teilen. Voraussetzung sei aber, dass allein die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder habe.
Beschluss vom 09.08.2007 -- 9 UF 450 / 07

Ob dabei dann wohl auch die Interessen des Vaters berücksichtigt wurden, dem es durch den Umzug dann möglicherweise erschwert wird, sich um sein(e) Kind(er) zu kümmern.
Offensichtlich gibt es hier viele fleißige Mitleser, aber niemand der sich dann mal überwindet, auch selber mal was zu schreiben! Das ist auf Dauer schon ziemlich frustrierend!

Offline Matthias

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Re: Umzug in ein EU-Land ist keine Kindesentführung
« Antwort #1 am: 11. Dezember 2007 22:43 »
Hmm, ich denke auch aufgrund eines Umzuges innerhalb Deutschlands kann das genauso erschwert werden. Damit meine ich die Entfernung. Vom Süden in den Norden kann viel weiter sein, als in ein benachbartes EU Land.
Wer glaubt frei zu sein irrt sich gewaltig.

 

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