Prinzipiell kann er dich nicht dazu zwingen, die Wohnung von weiß auf weiß zu streichen. Für normale Gebrauchsspuren könnt ihr nicht belangt werden.
Allerdings, um deine Frage korrekt beantworten zu können, zum Beispiel, wie ihr die Wohnung übernommen habt? Hatte sie schon Schlieren, oder war sie frisch renoviert?
Habt ihr eine zusätzliche Klausel im Mietvertrag, die etwas über Schönheitsreparaturen aussagt? Das sind Dinge, die auf jeden Fall geklärt werden müssen.
Für genauere Informationen schau hier mal rein. Dort steht alles noch einmal genau aufgelistet, auch, ob euer Mietvertrag korrekt ist (Stichwort: Schwammige Klauseln/Formulierungen). Würde dir aber raten, stets einen kühlen Kopf zu bewahren. Kann sonst echt schmutzig werden!
Auf eine dritte neutrale Person habt ihr ein Anrecht. Dieser darf nicht mit euch verwandt sein, ansonsten könnt ihr ihn frei wählen.